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Untersuchung auf Legionellen ab 1. Nov. 2011:
- Ab 1. November 2011 gelten neue Pflichten
für Hausverwalter und -eigentümer durch die
Novelle zur Trinkwasserverordnung
- Hygienisch-mikrobiologische Überwachung von
Wasserverteilungs- und -aufbereitungsanlagen
Aus der am 1. November 2011 in Kraft tretende
Novelle zur Trinkwasserverordnung ergeben sich
weitere Pflichten für Hausverwalter und
-eigentümer. Trinkwasser muss nun gemäß
DVGW-Arbeitsblatt W 551 jährlich auf Legionellen
untersucht werden. Das gilt für
Warmwasser-Installationen mit mehr als 400
Litern Inhalt bzw. Warmwasserleitungen mit mehr
als drei Litern Inhalt zwischen
Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle. Die
Umsetzung wird durch die Gesundheitsämter
überwacht.
In der neuen Verordnung wird vom Betreiber
einer Wasserverteilungs- und
-aufbereitungsanlage eine Betriebsweise nach den
allgemein anerkannten Regeln der Technik
gefordert (§4, Abs.1). Das heißt, es gelten die
Anforderungen des DVGW Arbeitsblattes W 551
(Technische Regel – Trinkwassererwärmungs- und
Trinkwasserleitungsanlagen; Technische Maßnahmen
zur Verminderung des Legionellenwachstums;
Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von
Trinkwasser-Installationen) und aus der
VDI-Richtlinie 6023 (Hygienebewusste Planung,
Ausführung, Betreibung und Instandhaltung von
Trinkwasseranlagen).
Lassen Sie sich durch uns über die
Untersuchung auf Legionellen und die
hygienisch-mikrobiologischen Überwachung
beraten.
Wir führen die Beprobung mit unseren
prüfzeichnungsberechtigten Probenehmern durch
(akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025) und
erstellen den für die zuständigen Behörden
erforderlichen Untersuchungsbericht. |